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Allgemeine Informationen zum Anmieten eines Fahrzeuges.
Der Mieter
und der Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins
sein.
Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten (Ausnahme Schweiz) werden
akzeptiert, wenn
a) im Pass kein Visum eingetragen ist.
b) der Kunde ein Visum im Pass hat und zum Zeitpunkt der Anmietung
noch nicht länger als 6 Monate in Europa ist. Ist er länger
als 6 Monate in Europa, so muss ein Führerschein aus einem
EU-Staat vorgelegt werden.
Bitte bringen Sie Ihren Führerschein und Personalausweis/Reisepass
zur Fahrzeugabholung mit!
Altersbestimmungen
In Deutschland gelten für das Mindestalter und den Führerscheinbesitz
folgende Regelungen:
18 Jahre/1 Tag für Fahrzeuge der Gruppen MCMR bis CWMR, ETMR
21 Jahre/2 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen IDMR bis LWAR,
CTMR, ITMR, SSMR bis LSMR, SFMR bis FFMR,
25 Jahre/3 Jahre für Fahrzeuge der Gruppen XDAR, STMR, FTMR,
PTMR, LTMR, XTMR, XTAR, XSMR, XSAR, PFMR, LFMR, XFAR, LSAN, LTAN.
Die Bestimmungen
können von Vermieter zu Vermieter unterschiedlich sein und
dienen hier nur als Anhaltspunkt.
Verkehrsvorschriften
Deutschland
In Deutschland
gelten gemäß §3 StVO für PKW die folgenden
Höchstgeschwindigkeiten:
innerorts: 50 km/h ,
außerorts: 100 km/h ) und
Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen: 130 km/h .
Wenn außerorts die Fahrbahnen für die beiden Fahrtrichtungen
baulich getrennt sind oder es mindestens zwei Fahrstreifen pro
Fahrtrichtung und eine Linie als Trennung zwischen den beiden
Richtungen vorhanden ist, gilt keine Geschwindigkeitsbegrenzung,
sondern für PKW ohne Anhänger eine Richtgeschwindigkeit
von 130 km/h.
Für LKW, Omnibusse und für Fahrzeuge mit Anhänger
gelten außerorts und auf Autobahnen besondere Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Durch entsprechende Beschilderung kann ein bestehendes allgemeines
Tempolimit nach unten, aber auch nach oben geändert werden.
Dadurch sind innerorts größere Höchstgeschwindigkeiten
als 50 km/h möglich, außerorts auf Straßen mit
einem Fahrstreifen je Richtung mehr als 100 km/h. In Deutschland
gilt ein solches erhöhtes Tempolimit für den Fall innerorts
für alle Fahrzeuge, also beispielsweise auch für Lastkraftzüge.
Während sich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten außerorts
und auf Autobahnen europaweit teils deutlich unterscheiden, liegt
die Begrenzung innerorts fast überall bei 50 km/h. Ausnahmen
hiervon bilden Serbien, die Ukraine und Litauen, in denen 60 km/h
gelten, sowie in Polen zwischen 23:00 und 05:00 Uhr. Die Slowakei
senkte im Februar 2009 das bis dato innerorts geltende Tempolimit
von 60 km/h auf 50 km/h.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
stoßen bei vielen Verkehrsteilnehmern auf wenig Akzeptanz.
So wird das Fahren mit unerlaubt hoher Geschwindigkeit in vielen
Statistiken als häufigste oder zweithäufigste Ursache
für tödliche Unfälle aufgeführt.
Um ein Einhalten des Tempolimits zu gewährleisten sowie zur
Ermittlung und Verfolgung von Überschreitungen werden im
Rahmen der Verkehrsüberwachung Kontrollen durchgeführt.
Diese nutzen heute oftmals Hilfsmittel wie Radargeräte, Laserpistolen
oder Section-Control. In vielen Ländern werden solche Ermittlungen
durch die Polizei vollzogen. Um den erzieherischen Effekt gegenüber
der Bestrafung in den Vordergrund zu stellen werden auch Tempoanzeigegeräte
aufgestellt, die dem Autofahrer die gefahrene Geschwindigkeit
anzeigen
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